Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze ab dem Jahr 2017 wurden vom Stadtrat der Stadt Lunzenau in seiner Sitzung am
19. Dezember 2016 beschlossen.

=> 330 v. H. - Grundsteuer A

=> 460 v. H. - Grundsteuer B

=> 400 v. H. - Gewerbesteuer

Hinweis zur Grundsteuer B
Gemäß § 9 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Das bedeutet, dass derjenige, dem das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres zuzurechnen ist, auch für das gesamte Steuerjahr steuerpflichtig ist.
Sollte das Grundstück während des Jahres verkauft werden, erfolgt die Umschreibung erst auf den
01. Januar des folgenden Kalenderjahres.
Wurden bezüglich der Grundsteuer im Notarvertrag andere Regelungen getroffen, müssen sich die Vertragspartner intern einigen.





 

Bankverbindung/Steuernummer/Umsatzsteuer ID

Bei Zahlungsverpflichtungen nutzen Sie bitte eines der unten angeführten Konten mittels Überweisung, 

Sparkasse Mittelsachsen
IBAN DE06 87052000 31200 004 33 BIC: WELADED1FGX

Volksbank Mittweida
IBAN DE57 87096124 0140 0027 20 BIC: GENODEF1MIW

Steuernummer: 222/149/00371
UStID: DE353368918