Kontakte zum Regionalmanagement im Land des Roten Porphyr
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LEADER-Förderberatung
- Anschrift
- Burgstraße 6
09306 Rochlitz - Telefon
- 03737/4790457
- Geschäftszeiten
- dienstags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Regionalmanagement "Land des Roten Porphyr"
- Anschrift
- Heimat- und Verkehrsverein "Rochlitzer Muldental" e. V.
Burgstraße 6
09306 Rochlitz - Ansprechpartner
- Herr Sören Polzt-Homuth
- Telefon
- 03737/7863621
- Fax
- 03737/7863622
- info(at)porphyrland.de
Aktuelle Informationen aus der LEADER-Region Land des Roten Porphyrs
Rochlitz, 11. Dezember 2024
Heute startet der 5. Aufruf für Projekte im Land des Roten Porphyr in der aktuellen LEADER-Förderzeit.
Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 8. Januar 2025.
Für den aktuellen Aufruf steht ein LEADER-Budget von 150.000 Euro zur Verfügung. Weitere 100.000 Euro kommen für das Handlungsfeld Aquakultur und Fischerei aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF).
Bis zum Stichtag können Projektanträge für die nachfolgenden Maßnahmen eingereicht werden.
Handlungsfeld 4 – Bilden
4.2.2 Kooperationsvorhaben im Bereich außerschulische Bildung
Handlungsfeld 6 – Natur und Umwelt
6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz
Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei
7.3.1. Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern
Über die Projektanträge wird am 5. Februar 2024 durch den Koordinierungskreis entschieden.
Hinweis:
Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.
Alle nötigen Formulare für den Projektaufruf sind hier hinterlegt: www.porphyrland.de/foerderung/foerderaufrufe
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.
Informationen zur LEADER-Förderung
LEADER ist die Abkürzung der französischen Bezeichnung “Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale” und heißt übersetzt “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”. Das Programm ist ein Beitrag der Europäischen Union zur Regionalentwicklung.
Das Land des Roten Porphyr ist eine von 30 LEADER-Regionen in Sachsen. Es umfasst die Städte Burgstädt, Frohburg, Geithain, Lunzenau, Penig und Rochlitz sowie die Gemeinden Claußnitz, Erlau, Hartmannsdorf, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Mühlau, Seelitz, Taura, Wechselburg und Zettlitz.
Unsere LEADER-Entwicklungsstrategie (siehe www.porphyrland.de/ueber/leader) gibt den Rahmen für die Gestaltung der Lebensverhältnisse in der Region für die nächsten Jahre vor. Sie ist für alle Beteiligten eine Orientierung für die Entwicklung von eigenen Ideen und Vorhaben.
Der Weg von der Idee für ein Vorhaben bis zum geförderten Projekt ist in zwei Stufen unterteilt. In der ersten Stufe bewertet das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) die eingereichten Projekte im Rahmen eines festgelegten Budgets. Erst nach positivem Bescheid kann in der zweiten Stufe der Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landkreises abgeben werden. Der Beantragungsprozess wird Schritt für Schritt unter www.porphyrland.de/foerderung/beantragung/ vorgestellt.
Kontakt
Regionalmanagement „Land des Roten Porphyr“
Heimat- und Verkehrsverein "Rochlitzer Muldental" e.V.
Burgstraße 6, 09306 Rochlitz5. Aufruf für Projekte der neuen LEADER-Förderperiode im Land des Roten Porphyr
Telefon +49 (0)3737 7863621
E-Mail info@porphyrland.de
Internet: www.porphyrland.de
Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie in Lunzenau
Radverkehrskonzeption Stadt Lunzenau
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Radverkehrskonzeption
Integriertes Stadtentwicklungskonzept "Lunzenau 2030"
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Integriertes Stadtentwicklungskonzept "Lunzenau 2030+"
Am 08. Mai 2023 hat der Stadtrat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Lunzenau 2030+" beschlossen.
Alle Informationen erhalten Sie hier.
Reparatur des Höhenwanderweges Rochsburg/Amerika
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Reparatur des Höhenwanderweges Rochsburg - Amerika
Die Baumaßnahme wird nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 gefördert. Die Förderung erfolgt mit dem Ziel der Erhaltung und der bedarfsgerechten Entwicklung des touristischen Wegenetzes und der kleinen touristischen Infrastruktur - Reparatur des Höhenwanderweges Rochsburg - Amerika
Beschreibung des Vorhabens
Am Höhenwanderweg soll an einem Hangeinschnitt eine Treppenanlage ersetzt- und die vorhandene Wanderwegsbrücke repariert werden.
Erläuterung Reparatur Höhenwanderweg:
Der Höhenwanderweg verläuft am nördlichen Hang des Taleinschnitts der Zwickauer Mulde in ca. 100 m Höhe über dem Fluss zwischen Rochsburg und Amerika und führt dann, an der „Weißen Spitze“ vorbei, nach Penig. Der Wanderweg ist sehr idyllisch gelegen und wird aufgrund der herrlichen Lage, hoch über dem Fluss, sehr oft begangen. Die Begehung des Wanderweges ist an der zu reparierenden Stelle, eines Hangeinschnittes, der über hunderte von Jahren durch einen kleinen Bach ausgespült wurde, schwierig. Bisher waren zu beiden Seiten des Einschnittes Stufen in den Hang gegraben, die bei Feuchtigkeit sehr glatt sind und durch Ausspülungen fast nicht mehr vorhanden sind. Aufgrund vielfacher Bitten und Beschwerden von Wanderern hat sich die Stadt Lunzenau entschlossen, diese Stelle nachhaltig zu reparieren. Es sollen Stufen aus langlebigen Recyclingmaterial eingebaut werden, die aufgrund ihrer Bauweise auch gegen Ausspülungen sicherer und ausdauernder sind. Die kleine Fußgängerbrücke über den Bach wurde ursprünglich mit Betonfundamenten gebaut und zwei stabile Stahlträger überspannen den kleinen Bach. Darauf wurde ein Überbau aus Holzplanken und Holzgeländern eingebaut, der ca. 8 Jahre nach der letzten Reparatur hoffnungslos verrottet ist. Die Betonfundamente und die Stahlträger sollen aufgearbeitet bzw. mit Korrosionsschutz versehen und weiterverwendet werden. Ein neuer Überbau aus Recyclingmaterial soll die Brücke wesentlich standfester und langlebiger machen. Diese Bauweise hat sich bereits bei Wanderwegsbrücken und bei Treppenanlagen, die durch das Hochwasser 2013 zerstört wurden, im Wiederaufbau, bewährt. Beispielsweise ist eine ähnliche Treppenanlage bereits am Wanderweg zwischen Berthelsdorf und Rochsburg, im Bereich der „Amtmannskluft“, vorhanden. Außerdem wurden zwei Fußgängerbrücken am Wanderweg zwischen Lunzenau und Rochsburg auf diese Weise repariert. Der Höhenwanderweg kann aufgrund des vorhandenen Reliefs und seiner geringen Breite nicht barrierefrei gestaltet werden, aber durch den Einbau der Treppenanlage wird der Weg sehr gut begehbar und insofern barrierearm, weshalb durchaus Menschen mit leichten Gehbehinderungen den Weg benutzen können, jedoch für Rollstuhlfahrer ist der Weg nicht geeignet.aufgestellt: Herr Karte (Bauamtsleiter)
Auftragserteilung Höhenwanderweg
Am 07.03.2022 hat der Stadtrat der Stadt Lunzenau die Vergabe der Bauleistungen Nr. B 01/2022 an den Tiefbaubetrieb Junghanns aus Penig zur Sanierung des Höhenwanderweges Rochsburg beschlossen.
Der Auftrag wurde am 09.03.2022 durch die Stadt Lunzenau erteilt.
Schulsportgerechte Sanierung des Sportplatzes Lunzenau in 09328 Lunzenau, Rochlitzer Straße 15, Gemarkung Lunzenau
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Schulsportgerecht Sanierung des Sportplatzes Lunzenau
Hierfür ist die Erneuerung der Rundlaufbahn, sowie der 100m - Sprintbahn; der Doppelweitsprunganlage; der Kugelstoßanlage und der zugehörigen Wege- und Nebenflächen geplant. Das Naturrasenfeld bleibt im Wesentlichen erhalten und wird in der Dimension auf den Bedarf der leichtathletischen Anlagen angepasst."
Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen Ausgaben für das Herrichten und Erschließen; die Außenanlage und Baunebenkosten.
Sanierung Dach /Fassade der Turnhalle, Erneuerung der Zuwegung zur Turnhalle und dem Sportgarten, sowie Sanierung des Daches des Verbinderbaus der Grundschule „An den Linden“ in Lunzenau
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Sanierung Dach /Fassade der Turnhalle, Erneuerung der Zuwegung zur Turnhalle und dem Sportgarten, sowie Sanierung des Daches des Verbinderbaus der Grundschule „An den Linden“ in Lunzenau
Förderprogramm „VwV Invest Schule“
Diese Maßnahme wird gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.